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Grundstücke | Kauf | 1130 Hietzing
Objekt: 2425/432

 

1130 Wien | KLG-Baugrund in Ober St. Veit
Objekt: 2425/432

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1130 Wien KLG-Baugrund
Ober St Veit (Wlassakstrasse)
Absolute Grünruhelage

In einem der exklusivsten Teile von Hietzing - in Ober St. Veit - liegt unweit des Lainzer Tiergartens (Eingang St. Veiter Tor) dieses wunderschöne, völlig uneinsehbare Kleingartengrundstück in absoluter Grünruhelage.

Die 765 m² große Liegenschaft ist perfekt proportioniert und wird zu beiden Seiten und nach hinten von schönen und großen Grundstücken umgeben.

Preis
Kaufpreis: EUR 229.000,-
Fläche  
Grundfläche

~765 m2

Details  
Zustand

eben, zur Straße hin leicht abfallend, Altbaumbestand, älteres Kleingartenhaus

Widmung

Ekl, Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet

Verbaubarkeit

verbaubare Fläche max. 35 m²

Potential:
Im Falle einer genehmigten Parzellierung und einer erreichten Baugenehmigung optional
max. 2 x 35 m² = 70 m²

Verbaubarkeit EG, mit ausgeb. DG, Kellergeschoss bis ~60 m²

Ausrichtung

Haupteingang und Zufahrt von der Straße: Nordwestlich

Aufgeschlossen

Wasser, Kanal, Strom. Für Winterwasser müsste man die Leitungen tiefer legen.

Besonderheit

Traumhaftes KLG-Grundstück in absoluter Hietzinger Toplage.

 

Der Gemeindeberg ist eine sehr begehrte Wohngegend, der Lainzer Tiergarten ist in unmittelbarer Nähe, trotzdem erreicht man in wenigen Minuten die Hietzinger Hauptstraße. Unweit des Grundstückes befindet sich eine gepflegte Tennisanlage mit Outdoorpool und für das leibliche Wohl sorgt ein bekannter Wiener Gastronom.

Indem das zum Verkauf gelangende Grundstück im Gegensatz zu den übrigen Grundstücken direkt an der Wlassakstrasse liegt, erhöht das Parken davor den Wohnkomfort erheblich. Auch mögliche Abbruch - und Neubaukosten fallen dadurch wesentlich günstiger aus, als bei der Mehrzahl an Kleingärten in der Umgebung.

Mögliches Potential (keine Ableitung von rechtlichen Ansprüchen): Auf Grund der günstigen Längen- und Breitenmaße könnte (nach telefonischer Auskunft der Baubehörde) die Möglichkeit einer Grundstücksteilung (Parzellierung) bestehen, welche eine Verdoppelung von 35 auf 70 m² verbaubare Grundfläche im Falle eines Neubaus attraktiv erscheinen lässt. Da jedoch bis auf weiteres ein Baustopp über dieses Gebiet verhängt wurde, bedarf es im Zuge eines Neubaus neben der Baubewilligung auch einer Beschlussfassung im Gemeinderat.

NEBENGEBÄUDE: ja, Gartenhaus, ca. 45 m², in der Preisfindung wurde das Haus als Abbruchobjekt bewertet.

VERKEHRSANBINDUNG: Autobuslinien 54B, 55B (in wenigen Gehminuten zu erreichen)

ÜBERGABE: Nach Kaufvertrag.

Hinweis: Seit 1.01.2009 besteht für den Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.

Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der aktuell gültigen Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) festgelegten Sätzen entspricht - das sind 3% des Kaufpreises zzgl. 20% MwSt. bzw. 2 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MwSt., es sei denn, die IMV 1996 legt etwas anderes fest.

Nebenkostenübersicht für Kauf bzw. Miete

Update: 2010-09-03

 

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