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Vom zentralen Vorraum aus gelangt man einerseits
in ein großzügiges Wohnzimmer mit angeschlossener,
offener DAN-Küche und Zugang zur Südterrasse sowie andererseits
zu einem Schlafzimmer. Des Weiteren gelangt man von diesem Vorzimmer,
in dem sich eine geräumige Garderobe befindet, in das Badezimmer,
das Extra-WC und einen Abstellraum, der Therme und Waschmaschinenanschluss
beinhaltet. Im Wohnzimmer gibt es die Möglichkeit - nach
Rücksprache mit dem Rauchfangkehrer - einen offenen Kamin
zu betreiben. Waschbecken, Badewanne (mit zusätzlicher Duschvorrichtung)
und Handtuchwärmer im Badezimmer sind von der renommierten
Firma "Laufen".
Über eine Stiege gelangt man in das Obergeschoss
dieser Maisonettewohnung, welches zwei weitere Schlafzimmer (ca.
16 m² und ca. 12 m²) beinhaltet. Die Fenster dieser
Schlafzimmer verfügen über Innenjalousien und ermöglichen
einen sehr schönen Ausblick.
Abgesehen von den verfliesten Nassräumen befinden
sich in den Räumen dieser Wohnung Parkettböden.
Eine weitere Besonderheit dieser Wohnung ist die Raumhöhe
von ca. 2,80 m. Ein Stellplatz in der Garage ist im Kaufpreis
inbegriffen.
Diese Wohnung vermittelt ein ausgesprochen positives
Wohngefühl und ist auch für Familien ausgezeichnet
geeignet.
LAGE: Die Wohnung befindet sich in der Vorderbrühl, einer
der schönsten Mödlinger Wohngegenden. Das Wanderparadies
"Meiereiwiese" mit Husarentempel und Burg Mödling
befindet sich in unmittelbarer Nähe (in nur ca. 300 m Entfernung).
Auch die Burg Liechtenstein sowie andere, interessante Ausflugspunkte
sind in der Nähe.
AUSSTATTUNG: Die DG-Maisonette wird unmöbliert
übergeben. Die Küche und die Ausstattung der Nassräume
befinden sich in ebenso sehr gutem Zustand wie die gesamte Wohnung.
VERKEHRSANBINDUNG: Autobahnanschlüsse befinden
sich in der Nähe und der Mödlinger Bahnhof ist per Bus
sehr schnell zu erreichen.
Die Nahversorgung ist hervorragend, da man
auf Supermärkte, die sich in unmittelbarer Nähe in Hinterbrühl
und Mödling befinden, zugreifen kann. Die "Shopping
City Süd" ist ebenfalls nahe.
BEZIEHBAR: ab sofort
Hinweis: Seit 1.01.2009 besteht für den
Verkäufer bzw. den Vermieter einer Immobilie die Verpflichtung
zur Vorlage eines gültigen Energieausweises. Im Falle der
Nichtvorlage gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes
entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
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